Ambulante Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB

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Ambulante Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB

Die „ambulante Eingliederungshilfe“ richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 9 – 18 Jahren gemäß § 35 a SGB mit psychotherapeutischem/​ fachärztlichem und/​oder klinischem Gutachten und muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Der § 35 a SGB ist ein „Schutzparagraph“ für Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten, welcher nach einer Begutachtung durch entsprechende Fachleute in Kraft tritt.

 

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Mit der „ambulanten Eingliederungshilfe“ werden unsere vorhandenen psychosozialen Betreuungsangebote sehr gut ergänzt. Hier geht es insbesondere um psychischen Auffälligkeiten und/​oder Suchtproblematiken wie z.B.: Störung des Sozialverhaltens mit und ohne hyperkinetischem Syndrom, ADS oder ADHS, Entwicklungsrückständen, Traumatisierungen oder Essstörungen. Die Kinder und Jugendlichen erhalten hier außerhalb stationärer Einrichtungen Hilfe und Unterstützung bei der Stabilisierung ihrer Persönlichkeit.

Gemeinsam mit den jungen Menschen und deren Familien arbeiten wir an individuellen Zielen wie z.B.: Erlernen von sozialer Kontaktaufnahme, Fähigkeit Kontakte zu „pflegen“ und zu halten, eigene und fremde Grenzen wahrzunehmen und zu setzen sowie eigene Gefühle wahrzunehmen.

Ein erstrebenswertes Ziel ist es, die jungen Menschen zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen und stabilen Lebensführung zu befähigen und sie in die Gesellschaft zu integrieren.

Um den Jugendlichen eine berufliche Perspektive einräumen zu können, ist eine enge Ko-​operation mit der Agentur für Arbeit Gießen, den Jobcentern, ortsnahen Firmen und weiteren Arbeitgebern sowie sozialen Trägern mit Beschäftigungsmöglichkeiten, Schulen oder Jugendhilfeeinrichtungen als auch Kliniken vorgesehen. Ziel ist es, die jungen Menschen in längerfristige Anstellungsverhältnisse einzubinden.


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